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   OLG Hamm, 24.07.2014 - 24 U 220/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,42683
OLG Hamm, 24.07.2014 - 24 U 220/12 (https://dejure.org/2014,42683)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.07.2014 - 24 U 220/12 (https://dejure.org/2014,42683)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - 24 U 220/12 (https://dejure.org/2014,42683)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Erhebliche Überschreitung des Kostenvorschusses durch den Sachverständigen; Kappung der Vergütung auf den Vorschussbetrag

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Erhebliche Überschreitung des Kostenvorschusses durch den Sachverständigen; Kappung der Vergütung auf den Vorschussbetrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rewis.io
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Entschädigung des Gerichtssachverständigen - Kappung der Gebühren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebliche Überschreitung des Kostenvorschusses durch den Sachverständigen; Kappung der Vergütung auf den Vorschussbetrag

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der erheblichen Überschreitung des Kostenvorschusses durch den Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorschuss vierfach überschritten: Vergütung wird auf Vorschussbetrag gekürzt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vergütung für einen Sachverständigen kann auf Betrag eines Vorschusses zu kappen sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergütung für einen Sachverständigen kann auf Betrag eines Vorschusses zu kappen sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorschuss erheblich überschritten: Vergütung nur in Höhe des Vorschusses! (IBR 2015, 169)

Verfahrensgang

  • LG Münster - 8 O 88/12
  • OLG Hamm, 24.07.2014 - 24 U 220/12

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 300
  • BauR 2015, 714
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 04.05.2011 - 22 U 59/09

    Freiwillige Kürzung der Kosten bis zur Erheblichkeitsgrenze

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2014 - 24 U 220/12
    Angesichts dieser neuen gesetzlichen Regelung besteht keinen Anlass dazu, den Vorschussbetrag - was nach altem Recht teilweise gemacht wurde (vgl. KG, Beschluss vom 04.05.2011 - 22 U 59/09, juris; LG Osnabrück, Beschluss vom 13.02.2013 - 3 OH 72/11, juris [Erhöhung um 20-25%]) - zu erhöhen.

    Der Senat hat angesichts dieser gesetzlichen Regelung keinen Anlass dazu, den Vorschussbetrag - was nach altem Recht teilweise gemacht wurde (vgl. KG, Beschluss vom 04.05.2011 - 22 U 59/09, juris; LG Osnabrück, Beschluss vom 13.02.2013 - 3 OH 72/11, juris) - zu erhöhen.

  • LG Osnabrück, 13.02.2013 - 3 OH 72/11

    Bestimmung der erstattungsfähigen Kosten eines Sachverständigen bei schuldhafter

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2014 - 24 U 220/12
    Angesichts dieser neuen gesetzlichen Regelung besteht keinen Anlass dazu, den Vorschussbetrag - was nach altem Recht teilweise gemacht wurde (vgl. KG, Beschluss vom 04.05.2011 - 22 U 59/09, juris; LG Osnabrück, Beschluss vom 13.02.2013 - 3 OH 72/11, juris [Erhöhung um 20-25%]) - zu erhöhen.

    Der Senat hat angesichts dieser gesetzlichen Regelung keinen Anlass dazu, den Vorschussbetrag - was nach altem Recht teilweise gemacht wurde (vgl. KG, Beschluss vom 04.05.2011 - 22 U 59/09, juris; LG Osnabrück, Beschluss vom 13.02.2013 - 3 OH 72/11, juris) - zu erhöhen.

  • LSG Bayern, 08.06.2015 - L 15 SF 255/14

    Kürzung der Vergütung eines Gutachters bei erheblicher Überschreitung des

    Wenn aus der erst ganz vereinzelt vorliegenden zivilgerichtlichen Rechtsprechung zu § 8 a Abs. 4 JVEG nicht ersichtlich ist, dass auch die Zivilgerichte immer in gleicher Weise wie der Senat Anlass für eine präzise Betrachtung sehen (vgl. einerseits OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2014, Az.: I-24 U 220/12, 24 U 220/12:.

    Aus dem Grundsatz der formellen Publizität ergibt sich auch, dass es ohne Bedeutung ist, wie lange eine gesetzliche Neuregelung bereits in Kraft ist, und dass es ein schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand der alten Gesetzeslage nicht gibt (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2014, Az.: I-24 U 220/12, 24 U 220/12; LG Heidelberg, Beschluss vom 05.02.2015, Az.: 3 T 4/15).

    Dieses Ergebnis - Festsetzung der Vergütung auf die Höhe des Auslagenvorschusses - entspricht auch der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 24.07.2014, Az.: I-24 U 220/12, 24 U 220/12, und vom 14.10.2014, Az.: I-10 U 104/11, 10 U 104/11; LG Hannover, Beschluss vom 07.08.2014, Az.: 92 T 87/14; Hartmann, a.a.O., § 8 a JVEG, Rdnr. 64; Meyer/Höver/Bach/Oberlack, , a.a.O., § 8 a, Rdnr. 33, wobei hier die missverständliche Formulierung "kann die Vergütung auf den Betrag des angeforderten Vorschusses begrenzt werden", verwendet wird; denn dagegen, dass die Begrenzung der Vergütung im Ermessen des Gerichts stünde, spricht der eindeutige Wortlaut des Gesetzes).

  • LSG Bayern, 18.04.2016 - L 15 SF 99/16

    Erfolglose Erinnerung gegen die Gerichtskostenfeststellung

    Aus dem Grundsatz der formellen Publizität ergibt sich auch, dass es ohne Bedeutung ist, wie lange eine gesetzliche Neuregelung bereits in Kraft ist, und dass es ein schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand der alten Gesetzeslage nicht gibt (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2014, Az.: I-24 U 220/12, 24 U 220/12; Landgericht Heidelberg, Beschluss vom 05.02.2015, Az.: 3 T 4/15).
  • OLG Hamm, 08.05.2015 - 12 U 62/14

    Begriff der erheblichen Überschreitung des Auslagenvorschusses im Sinne von § 8a

    Jedoch lässt der klare und eindeutige Wortlaut der gesetzlichen Bestimmung insoweit keinen Spielraum für eine einschränkende Auslegung (OLG Hamm, a.a.O., juris Tz. 23 sowie OLG Hamm, Beschluss vom 24.7.2014 - 24 U 220/12 -, BauR 2015, 714).
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